Nachhaltige Immobilien für eine bessere Zukunft
Die Nachhaltigkeit von Immobilien spielt aufgrund ihrer Umweltauswirkungen und ihrer Bedeutung für den Menschen eine immer wichtigere Rolle.
„Immobilien sind nachhaltig, wenn Standort und Gebäude dauerhaft den Bedürfnissen der Nutzer und der Allgemeinheit entsprechen und der ökologische Fußabdruck klein ist.“ (Sustainable Real Estate AG)
Nachhaltigkeitsstrategie des Sustainable Europe.
Der Fonds verfolgt eine konsequente Nachhaltigkeitsstrategie. Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Investitionsstrategie und des Asset Managements.
Für Immobilieninvestoren resultiert die Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds in einem langfristig orientierten Risikomanagement. Die Makro-Standortanalyse trägt dazu bei, Standorte mit attraktiven Rahmenbedingungen und guten Zukunftsperspektiven zu finden. Im Rahmen der Investitionsentscheidungen hilft die Analyse von Mikrostandort und Gebäude bei der Auswahl attraktiver Immobilien. Eine an Nachhaltigkeit orientierte Bewirtschaftung trägt zudem zur dauerhaften Sicherstellung der Qualität und Attraktivität der Immobilien und somit zum Werterhalt bei.
Die Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds umfasst folgende Kernbausteine:
Klimaschutz und Ressourcenschonung
- Verbesserung der Energieeffizienz
- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen
- Ausschluss von Mieteraktivitäten in Zusammenhang mit fossiler Energie
Ökonomische Nachhaltigkeit
- Standortqualität
- Flexibilität im Hinblick auf künftige Anforderungen
Ethische Aspekte/Soziale Nachhaltigkeit
- Nutzungsqualität
- Ausschluss kontroverser Mieterbranchen
Dr. Richard Böger, Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Bank für Kirche und Caritas zum Fonds Quadoro Sustainable Real Estate Europe:
„Die bisherige konsequente Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds bringt uns auch einen Mehrwert über die reine Performance hinaus, da Markt- und Standortrisiken dadurch langfristig reduziert werden.“
Mit dem Sustainable Europe werden ökologische Merkmale im Sinne der Offenlegungsverordnung beworben und umgesetzt. Die Aktivitäten des QSREI zielen auf die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2,0°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau („Temperaturziel“). Um die ökologischen Merkmale zu erreichen, investiert der QSREI mindestens 80 % des Bruttoinventarwerts in Immobilen, deren CO2-Emissionen des jeweils letzten Kalenderjahres unterhalb des Dekarbonisierungsziels des entsprechenden Kalenderjahres nach Carbon Risk Real Estate Monitors (CRREM) für das Temperaturziel liegen. Nähere Informationen dazu sind im ESG-Anhang zum Informationsdokument gemäß Prospekt enthalten.

Nachhaltige Investition
im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung
Kontinuierliche CO2-Reduktion des Portfolios
entlang eines Zielpfades auf Portfoliobasis
Ausschluss der Nutzung der Immobilien
für fossile Energien und kontroverse Mieter
Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt über den gesamten Investitionszyklus der Immobilien.
Bei Ankauf | Neubauprojekte und Sanierungen | Asset Management |
|
|
|
Transparenz via Berichte und Webseite |
Analyse von Standort und Gebäude.
Der erste Schritt des Investitionsprozesses besteht im Makro-Standortrating. Dieses zielt auf die Auswahl von Makrostandorten mit guten Zukunftsaussichten. Das Rating umfasst eine Betrachtung auf Ebene der Länder und der Städte.
Zirka 15 Kriterien auf Länderebene | Zirka 65 Kriterien Ebene Städte |
|
|
30 % Gewicht im Standortrating | 70 % Gewicht im Standortrating |
Der zweite Schritt besteht in der Analyse von Mikrostandort und Gebäude. Bei der Mikrostandortanalyse geht es darum, die Erreichbarkeit mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln sowie die Attraktivität des Umfelds eines Gebäudes zu ermitteln. Die Gebäudeanalyse zielt darauf, die Gebäudequalität aus den Blickwinkeln Umwelt (u. a. energetische Aspekte), Mieter (z. B. Lichtverhältnisse und Raumluftqualität) und Eigentümer (Flexibilität der Raumaufteilung, Umnutzungspotenzial etc.) zu beurteilen. Bei der Analyse werden auch einzelfallspezifische Besonderheiten wie beispielsweise spezielle technische Ausstattungsmerkmale berücksichtigt. Aus der Nachhaltigkeitsanalyse werden ggf. auch Verbesserungsmaẞnahmen abgeleitet.
8 Kriterien Ebene Mikrostandort | 21 Kriterien Ebene Gebäude |
|
|
40 % Gewicht im Mikrostandort/Gebäuderating | 60 % Gewicht im Mikrostandort/Gebäuderating |
Ausschlusskriterien.
Ausschluss von Mieteraktivitäten in Zusammenhang mit fossiler Energie
Der Sustainable Europe schließt die Nutzung der Immobilien für Gewinnung, Transport und Verarbeitung fossiler Energieträger aus.
Umsetzung
Bei Ankauf
- Kein Ankauf, wenn die Immobilie für Gewinnung, Transport und Verarbeitung fossiler Energieträger genutzt wird
- Erwerb von Gebäuden mit diesen Nutzungen möglich, sofern Einstellung der betreffenden Aktivitäten innerhalb eines Jahres
Bei Abschluss oder Verlängerung von Mietverträgen
- Kein Abschluss von neuen Mietverträgen oder Vertragsverlängerungen mit Mietern, welche die Immobilie für Gewinnung, Transport und Verarbeitung fossiler Energieträger nutzen
Ausschluss kontroverser Mieterbranchen
Zusätzlich werden Mieter aus kontroversen Branchen ausgeschlossen.
Mieter aus den Branchen Kernenergie, Rüstung, Glücksspiel und Pornographie werden ausgeschlossen, falls sie mehr als 5 % ihres Umsatzes mit den genannten Aktivitäten erzielen.
Ferner sind Mieter ausgeschlossen, deren Geschäftsgegenstand die Produktion kontroverser Waffen umfasst oder die auf der SIPRI-Liste der Top 100 Arms-producing and Military Services Companies aufgeführt sind.
Umsetzung
Bei Ankauf
- Kein Ankauf, wenn Mieter aus den Branchen Kernenergie, Rüstung, Glücksspiel und Pornographie mehr als 10 % der Miete des Gebäudes ausmachen
- Kein Ankauf, wenn Mieter im Bereich umstrittene Waffen tätig sind
- Erwerb von Gebäuden mit ausgeschlossenen Mietern möglich, sofern der Mietvertrag innerhalb eines Jahres endet
Bei Abschluss oder Verlängerung von Mietverträgen
- Keine neuen Mietverträge oder Vertragsverlängerungen mit ausgeschlossenen Mietern
Ausschlüsse im Zusammenhang mit Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten
Der Sustainable Europe schließt Investitionen in Unternehmen (einschließlich Immobilien-Gesellschaften) aus, die in Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a bis g der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 genannt sind (Paris-aligned Benchmarks-Mindestausschlüsse, „PAB-Mindestausschlüsse“).
Umsetzung
Der Sustainable Europe investiert entsprechend seiner Anlagestrategie in Immobilien bzw. Immobilien-Gesellschaften und nicht in operative Unternehmen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen.
(Informationen nach Artikel 10 der Offenlegungsverordnung)
Die Quadoro Investment GmbH („Gesellschaft“) legt in ihrer Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft des Immobilien-Sondervermögens „Quadoro Sustainable Real Estate Europe Private“ („Sondervermögen“), das als Finanzprodukt nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“ oder auch „Sustainable Finance Disclosure Regulation/SFDR“) qualifiziert, nachfolgende Informationen gemäß Artikel 10 SFDR offen.
Stand: 15. Mai 2025
Zusammenfassung
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikels 2 Nummer 17 SFDR angestrebt. Um den im Namen verwendeten Begriff „Sustainable“ zu rechtfertigen und die beworbenen ökologischen Merkmale zu erreichen, werden mindestens 80 % des Bruttoinventarwerts des Sondervermögens zur Förderung dieser ökologischen Merkmale eingesetzt. Diese 80 % werden primär durch Investitionen in Immobilien dargestellt, die das nachfolgend beschriebene CRREM-Temperaturziel erfüllen.
Innerhalb dieser 80 % verpflichtet sich das Sondervermögen, mindestens 75 % des Bruttoinventarwerts seiner Investitionen als nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Abs. 17 der Offenlegungsverordnung zu tätigen. Diese nachhaltigen Investitionen tragen zu einem Umweltziel bei, indem sie die nachfolgend beschriebenen Kriterien erfüllen:
- Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2,0°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau durch Investitionen in Immobilien, deren CO2-Emissionen unterhalb des Dekarbonisierungsziels des Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) für das 2,0°C-Temperaturziel liegen.
- Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen anderer Umweltziele (DNSH), insbesondere durch:
- Vermeidung von Umweltbelastungen durch fossile Brennstoffe: Investitionen erfolgen ausschließlich in Immobilien, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Gewinnung, Lagerung (Ausnahme Eigenbedarf), dem Transport oder der Herstellung von fossilen Brennstoffen stehen.
- Vermeidung von Umweltbelastungen, die von energieineffizienten Immobilien ausgehen: Es werden Maßnahmen zur Optimierung der Gesamtenergieeffizienz ergriffen.
Die verbleibenden maximal 20 % des Bruttoinventarwerts des Sondervermögens werden in liquide Mittel zur Liquiditätssteuerung sowie Derivate zu Absicherungszwecken investiert.
Zusätzlich werden als verbindliches Element der Anlagestrategie die Ausschlusskriterien gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a bis g der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 (Paris-Aligned Benchmarks – PAB-Mindestausschlüsse) auf das gesamte Portfolio angewendet.
Es wird laufend geprüft, ob die Positiv- und Ausschlusskriterien, welche durch den Nachhaltigkeitsansatz definiert werden, eingehalten wurden.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikels 2 Nummer 17 SFDR angestrebt.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Das Sondervermögen fördert ökologische Merkmale. Um den im Namen verwendeten Begriff „Sustainable“ zu rechtfertigen, werden mindestens 80 % des Bruttoinventarwerts des Sondervermögens zur Förderung dieser ökologischen Merkmale eingesetzt. Diese 80 % werden primär durch Investitionen in Immobilien dargestellt, die das nachfolgend beschriebene CRREM-Temperaturziel erfüllen.
Innerhalb dieser Verpflichtung werden mindestens 75 % des Bruttoinventarwerts des Sondervermögens als nachhaltige Investitionen im Sinne des Art. 2 Abs. 17 SFDR getätigt. Diese Investitionen tragen zum Umweltziel „Klimaschutz“ bei und erfüllen folgende Merkmale:
Die Aktivitäten des Sondervermögens zielen auf die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2,0°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau ab („Temperaturziel“).
Mindestens 75 % des Immobilienbestandes des Sondervermögens (gemessen als Verkehrswert der als nachhaltig qualifizierenden Immobilien im Verhältnis zum Bruttoinventarwert des Sondervermögens) müssen die Kriterien für nachhaltige Immobilien erfüllen. Eine Immobilie gilt als nachhaltig, wenn ihre CO2-Emissionen in kg/m ² des jeweils letzten Kalenderjahres unterhalb des Dekarbonisierungsziels des entsprechenden Kalenderjahres nach dem Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) für das 2,0°C-Temperaturziel liegen und die unter „Zusammenfassung“ genannten Kriterien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (DNSH bezüglich Umweltbelastungen durch fossile Brennstoffe und durch energieineffiziente Immobilien) erfüllt sind.
Dabei wird eine Immobilie erst nach einer Übergangsphase von maximal vier Jahren ab Erwerb für das Sondervermögen in die Berechnung der Quote für nachhaltige Investitionen einbezogen. Diese Übergangsphase soll der schrittweisen energetischen Optimierung von Bestandsimmobilien zur Erreichung des Temperaturziels dienen.
Anlagestrategie
Das Anlageziel des Sondervermögens besteht darin, Mieterträge aus direkt und indirekt gehaltenen Immobilien sowie Erträge auch in Form von Dividenden und Zinsen zu erzielen. Das Sondervermögen strebt einen nachhaltigen Wertzuwachs der Immobilien, stabile Mieterträge und regelmäßige, stabile Ausschüttungen an.
Das Anlageziel soll durch eine professionelle Portfolioverwaltung, durch aktives Asset Management, durch eine sorgfältige Auswahl der Zielregionen, Standorte und Gebäude, durch eine geographische Diversifikation, durch eine Diversifikation nach Nutzungsarten, durch die Auswahl bonitätsstarker Mieter und durch den Abschluss vorwiegend langfristiger Mietverträge erreicht werden.
Ein verbindliches Element der Anlagestrategie ist die Anwendung der PAB-Mindestausschlüsse (Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a bis c der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818) auf das gesamte Portfolio.
Die Investitionsentscheidungen zielen darauf ab, die oben genannten ökologischen Merkmale zu fördern. Die Aktivitäten des Sondervermögens zielen auf die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2,0°C („Temperaturziel“) ab. Der Dekarbonisierungspfad des CRREM dient als Benchmark, gegen die die CO2-Emissionen des Immobilienvermögens des Sondervermögens gemessen werden.
Eine Immobilie gilt als nachhaltig im Sinne der Anlagestrategie, wenn ihre CO2-Emissionen unterhalb des CRREM-Dekarbonisierungsziels für das 2,0°C-Temperaturziel liegen und die Kriterien zur Vermeidung von Umweltbelastungen durch fossile Brennstoffe sowie durch energieineffiziente Immobilien erfüllt sind.
Aufteilung der Investition
Das Sondervermögen wird seine Vermögenswerte wie folgt aufteilen:
- Mindestens 80 % des Bruttoinventarwerts werden in Investitionen getätigt, die zur Förderung der beworbenen ökologischen Merkmale eingesetzt werden (nachfolgend „#1 Ausgerichtet auf ökologische Merkmale“). Diese Kategorie umfasst primär Immobilien, die das CRREM-Temperaturziel erfüllen.
- Innerhalb dieser 80 % werden mindestens 75 % des Bruttoinventarwerts des Sondervermögens als nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung getätigt, die zum Umweltziel Klimaschutz beitragen und die oben detailliert beschriebenen Kriterien (CRREM-Konformität und DNSH bezüglich fossiler Brennstoffe und Energieineffizienz) erfüllen (nachfolgend „#1A Nachhaltige Investitionen“).
- Die Differenz zwischen den 80 % (#1) und den mindestens 75 % (#1A) – also mindestens 5 % des Bruttoinventarwerts – besteht aus Immobilien, die zwar die CRREM-Kriterien zur Erfüllung der ökologischen Merkmale erfüllen (und somit zu den 80 % beitragen), aber (noch) nicht alle Kriterien für eine nachhaltige Investition nach Art. 2 (17) SFDR (z.B. während der DNSH-Prüfung oder in der Übergangsphase zur vollständigen DNSH-Konformität).
- Maximal 20 % des Bruttoinventarwerts werden in andere Vermögenswerte investiert (nachfolgend „#2 Andere Investitionen“). Diese Kategorie umfasst liquide Mittel zur Liquiditätssteuerung sowie Derivate zu Absicherungszwecken.
Alle Investitionen, einschließlich der unter „#2 Andere Investitionen“ fallenden liquiden Mittel und Derivate (soweit anwendbar), unterliegen den PAB-Mindestausschlüssen.

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale
Die Überwachung der Erfüllung der beworbenen ökologischen Merkmale erfolgt laufend durch das Fonds- und Risikomanagement der Quadoro Investment GmbH und ggf. die Analysen des Fondsberaters im Rahmen einer entsprechenden Nachhaltigkeitsanalyse. Dabei wird unter anderem überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf die PAI (Principal Adverse Impact | nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren), insbesondere die für diesen Fonds als verbindlich definierten, haben können.
Derartige Maßnahmen können in baulichen Maßnahmen oder technischen Nachrüstungen bestehen und beispielsweise die Reduktion der CO2-Emissionen umfassen. Sofern die Einhaltung der ökologischen Merkmale derart gefährdet ist, dass sie nicht durch andere Maßnahmen beschränkt oder kompensiert werden kann, so kann auch ein Verkaufsprozess ausgelöst werden, sofern absehbar ist, dass eine Immobilie die für das Sondervermögen festgelegten ökologischen Merkmale dauerhaft nicht erfüllt.
Zudem erfolgt regelmäßig eine externe Kontrolle durch die Prüfung der nachhaltigkeitsbezogenen Angaben in den Jahresberichten des Sondervermögens.
Methoden
Der Dekarbonisierungspfad des CRREM dient als Benchmark, gegen die die CO2-Emissionen des Immobilienvermögens des Sondervermögens gemessen werden.
Schlüsselindikator für die CO2-Intensität sind die CO2-Emissionen in kg/m ² p. a. Bezugsfläche ist gemäß CRREM die Bruttofläche. Inputdaten für das CRREM-Tool sind Energieverbrauch bzw. -bedarf gemäß Abgrenzung CRREM. Die Daten werden durch Abrechnungen der Energielieferanten oder aus anderen sachgerechten Quellen (z. B. Energieausweisen) ermittelt. Für die Berechnung der CO2-Emissionen werden die Emissionsfaktoren gemäß CRREM herangezogen. Im Fall von Fernwärme erfolgt die Berechnung der CO2-Emissionen in Einklang mit den Vorgaben von CRREM anhand der Emissionsfaktoren der örtlichen Fernwärmeversorger.
Anschließend wird das Immobilienvermögen des Sondervermögens gegen die immobilien- und landesspezifischen Dekarbonisierungsziele des jeweils letzten Kalenderjahres nach CRREM gemessen.
Eine Immobilie gilt als nachhaltig, wenn ihre CO2-Emissionen unterhalb des CRREM-Dekarbonisierungsziels für das 2,0°C-Temperaturziel liegen sowie die verbindlich zu berücksichtigenden nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (Vermeidung von Umweltbelastungen durch fossile Brennstoffe und Vermeidung von Umweltbelastungen, die von energieineffizienten Immobilien ausgehen) ausgeschlossen werden können.
Das Sondervermögen vermeidet im Rahmen seiner nachhaltigen Investitionen erhebliche Beeinträchtigungen von Nachhaltigkeitszielen, indem es für die beiden oben genannten Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige Auswirkungen eine entsprechende Environmental Due Diligence vornimmt. Eine Immobilie kann nur dann als nachhaltig qualifizieren, wenn die Kriterien für diese Nachhaltigkeitsindikatoren für nachteilige Auswirkungen ebenfalls erfüllt werden.
Datenquellen und -verarbeitung
Der Dekarbonisierungspfad des CRREM dient als Benchmark. Die CO2-Emissionen werden wie im Abschnitt "Methoden" beschrieben ermittelt.
Die Ermittlung der Anteile von Immobilien mit Engagement in fossilen Brennstoffen erfolgt bei Akquisition der Immobilien sowie fortlaufend auf Basis der Flächenangaben in den Gutachten. Diese Ergebnisse werden zur Darstellung des Einflusses auf den Portfolioanteil verwendet und in einer Datenbank zur monatlichen Berechnung der Portfolioanteile erfasst.
Die Energieverbräuche werden bei den Property Managern abgefragt und plausibilisiert. Sie werden systematisch in einer Datenbank erfasst. Soweit Energieverbräuche nicht vorliegen, werden diese bevorzugt den Energieausweisen entnommen.
Auf Basis der Ergebnisse wird die Quote der nachhaltigen Investitionen ermittelt und in die standardisierte Anlagegrenzprüfung überführt. Primärdaten werden bevorzugt. Schätzungen werden nur als letzte Option herangezogen, wenn Primärdaten trotz aller Bemühungen und unter Nutzung anerkannter Industriestandards nicht beschaffbar oder hinreichend plausibel sind.
Beschränkung hinsichtlich der Methoden und Daten
Bei der (internen) Datenbeschaffung sowie der Auswahl der externen Anbieter geht die Gesellschaft mit der größtmöglichen Sorgfalt vor. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Daten der externen Anbieter wird jedoch keine Gewährleistung übernommen. Es kann insofern nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft die zur Umsetzung der Strategie erforderlichen Daten und Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der erforderlichen Datenqualität erhält. Sofern für die Ermittlung der Vergleichswerte erforderliche Daten nicht vorliegen und auch nicht beschafft werden können (etwa weil aufgrund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen diese von Dritten nicht herausverlangt werden können), erfolgt die Erhebung – wie oben unter "Datenquellen und -verarbeitung" qualifiziert – anhand von Annahmen sowie Schätzungen durch die Gesellschaft oder geeignete Vergleichswerte. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft aufgrund einer Fehleinschätzung die ökologischen Merkmale sowie den Anteil des nachhaltigen Immobilienbestands zu Unrecht für eingehalten hält. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Gesellschaft unbeabsichtigt die definierten Anlagekriterien verletzt. Daneben besteht das Risiko, dass eine Immobilie im Laufe der Haltezeit die jeweils festgelegten Merkmale nicht mehr erfüllt oder dass es zu Wertveränderungen von Immobilien kommt. Dies kann zur Folge haben, dass die Gesellschaft gezwungen ist, Immobilien zu veräußern. Aufgrund der vorstehenden Beschränkungen ist es der Gesellschaft ggf. nicht möglich, bestimmte Immobilien für Rechnung des Sondervermögens zu erwerben. Dadurch besteht insbesondere in einem Immobilienmarkt mit starkem Wettbewerb um verfügbare Immobilien das Risiko, dass die Investitionstätigkeit der Gesellschaft und damit das Wachstum des Sondervermögens erschwert oder verlangsamt werden. Entsprechendes gilt für Bewertung der PAI.
Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den zugrunde liegenden Vermögenswerten des Fonds, auch „Due-Diligence-Prozess“ genannt, ist durch vertragliche Regelungen, fest implementierte, standardisierte Prozesse und verbindliche interne Richtlinien geregelt. Diese beziehen sich auch auf die verbindlichen Nachhaltigkeitsaspekte der Anlagestrategie.
Das Sondervermögen unterliegt zudem fortlaufend Risiko- und Compliance-Prozessen bezüglich der Einhaltung der Anlagegrenzen. Die Portfoliozusammensetzung wird kontinuierlich überwacht und die Erfüllung der beworbenen ökologischen Merkmale sowie die Einhaltung der implementierten Prozesse einmal im Jahr durch den Wirtschaftsprüfer geprüft.
Mitwirkungspolitik
Die Quadoro Investment GmbH investiert für Rechnung des Sondervermögens neben unmittelbaren Immobilieninvestitionen auch in Immobilien-Gesellschaften, die kein eigenes Personal beschäftigen und die regelmäßig keinen umfangreichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Sofern die Verwaltung dieser Immobilien-Gesellschaften nicht durch Mitarbeiter der Gesellschaft erfolgt, wird im Rahmen der Dienstleister Due Diligence geprüft, ob es Anzeichen für Verstöße gegen Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung gibt. Eine aktive Ausübung von Stimmrechten oder eine intensive Mitwirkung bei operativen Unternehmensentscheidungen der gehaltenen (Immobilien-)Gesellschaften ist aufgrund der Struktur der Investitionen typischerweise nicht vorgesehen oder möglich.
Bestimmter Referenzwert (ESG-Index)
Das Sondervermögen nutzt keinen Referenzwert zur Erreichung der beworbenen ökologischen Merkmale.