Nachhaltigkeit

„Immobilien sind nachhaltig, wenn Standort und Gebäude dauerhaft den Bedürfnissen der Nutzer und der Allgemeinheit entsprechen und der ökologische Fußabdruck klein ist.“ (Sustainable Real Estate AG)

Die Nachhaltigkeit von Immobilien spielt aufgrund ihrer Umweltauswirkungen und ihrer Bedeutung für den Menschen eine immer wichtigere Rolle.
 

Nachhaltigkeitsstrategie

Der Sustainable Europe verfolgt eine konsequente Nachhaltigkeitsstrategie. Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Investitionsstrategie und des Asset Managements.

Für Immobilieninvestoren resultiert die Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds in einem langfristig orientierten Risikomanagement. Die Makro-Standortanalyse trägt dazu bei, Standorte mit attraktiven Rahmenbedingungen und guten Zukunftsperspektiven zu finden. Im Rahmen der Investitionsentscheidungen hilft die Analyse von Mikrostandort und Gebäude bei der Auswahl attraktiver Immobilien. Eine an Nachhaltigkeit orientierte Bewirtschaftung trägt zudem zur dauerhaften Sicherstellung der Qualität und Attraktivität der Immobilien und somit zum Werterhalt bei.

Mit dem Sustainable Europe werden ökologische Merkmale im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 der Offenlegungsverordnung beworben. Der Fonds ist zudem ein nachhaltiges Finanzprodukt im Sinne von Artikel 2 Nummer 7 der seit dem 2. August 2022 geltenden Fassung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (MiFID II-Verordnung).

Die Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds umfasst folgende Kernbausteine:

Klimaschutz: Kontinuierliche Reduktion von Energieverbrauch und CO2-Emissionen des Portfolios

  • Verbesserung der Energieeffizienz
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen
  • Ausschluss von Mieteraktivitäten in Zusammenhang mit fossiler Energie

Ökologische Merkmale

  • Energieverbrauch Wärme
  • Energieverbrauch Strom

Ökonomische Nachhaltigkeit

  • Standortqualität
  • Gebäudequalität

Ethische Aspekte/Soziale Nachhaltigkeit

  • Ausschluss kontroverser Mieterbranchen
     

Dr. Richard Böger, Vorstandsvorsitzender der Bank für Kirche und Caritas zum Fonds Quadoro Sustainable Real Estate Europe:
„Die bisherige konsequente Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds bringt uns auch einen Mehrwert über die reine Performance hinaus, da Markt- und Standortrisiken dadurch langfristig reduziert werden.“

 

Klimaschutz

Im Dezember 2020 haben sich die EU Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, das EU-Klimaziel für das Jahr 2030 von bislang mindestens 40 % gegenüber 1990 zu verschärfen. Demnach sollen die EU-internen Treibhausgasemissionen nun bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 sinken. Das EU-Klimaziel ist nur erreichbar, wenn

  • neue Gebäude möglichst energieeffizient sind,
  • bestehende Gebäude energetisch saniert werden und
  • zunehmend erneuerbare Energiequellen genutzt werden.

Der Sustainable Europe strebt eine kontinuierliche Reduktion der CO2-Emissionen des Portfolios an. Dies soll durch betriebliche und investive Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen erfolgen.

Die Aktivitäten des Sustainable Europe zielen auf die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2,0°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau ab („Temperaturziel“). Der Dekarbonisierungspfad des Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) dient als Benchmark, gegen die die CO2-Emissionen des Fonds gemessen werden. CRREM wurde von vier europäischen Hochschulen und der Investoren-Initiative GRESB (Global Real Estate Sustainability Benchmark) entwickelt und vom EU-Förderprogramm Horizon 2020 gefördert und stellt somit einen wissenschaftlichen und unabhängigen Ansatz dar.

Der Schlüsselindikator für die CO2-Intensität sind die CO2-Emissionen des Portfolios in kg/m2. Die Immobilien des Sustainable Europe werden gegen die nutzungs- und länderspezifischen Dekarbonisierungsziele gemäß CRREM gemessen.

 

Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt über den gesamten Investitionszyklus der Immobilien.

Bei AnkaufNeubauprojekte und SanierungenAsset Management
  • Makro-Standortrating
  • Nachhaltigkeitsanalyse von (Mikro-)Standort und Gebäude
  • Definition von Verbesserungsmaßnahmen (insbesondere zur CO2-Reduktion)
  • Ausschlusskriterien bei der Auswahl von Mietern
  • Planung von Neubauprojekten und Sanierungen
  • Kontrolle der Umsetzung
  • Ausschlusskriterien bei der Auswahl von Mietern
  • Jährliche Evaluation der Gebäude
  • Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen (insbesondere zur CO2-Reduktion)
  • Ausschlusskriterien bei der Auswahl von Mietern

Transparenz via Berichte und Webseite

Erfolgskontrolle

Die Schlüsselkennzahlen sind:

  • Endenergieverbrauch Wärme in kWh/m2
  • Endenergieverbrauch Strom in kWh/m2
  • Anteil der Energie-effizienten Immobilien
  • Anteil der Immobilien, die nicht für Gewinnung, Lagerung, Transport oder Herstellung fossiler Energieträger verwendet werden
  • CO2-Emissionen in kg/m2
  • Anteil der Immobilien, welche die Dekarbonisierungsziele nach CRREM unterschreiten

Im Rahmen des Jahresberichts werden die umgesetzten Maßnahmen und die Schlüsselkennzahlen dargestellt.

 

Analyse von Standort und Gebäude

Der erste Schritt des Investitionsprozesses besteht im Makro-Standortrating. Dieses zielt auf die Auswahl von Makrostandorten mit guten Zukunftsaussichten. Das Rating umfasst eine Betrachtung auf Ebene des Landes und des Ballungsraumes.

LänderebeneEbene Ballungsräume

18 Kriterien auf Länderebene:

  • Staatsverschuldung
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Rechtssicherheit
  • Markttransparenz

52 Kriterien Ebene Ballungsräume:

  • Wirtschaft
  • Infrastruktur
  • Demografie
  • Lebensqualität
30 % Gewicht im Standortrating70 % Gewicht im Standortrating

Der zweite Schritt besteht in der Analyse von Mikrostandort und Gebäude. Bei der Mikrostandortanalyse geht es darum, die Erreichbarkeit mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln sowie die Attraktivität des Umfelds eines Gebäudes zu ermitteln. Die Gebäudeanalyse zielt darauf, die Gebäudequalität aus den Blickwinkeln Umwelt (u. a. energetische Aspekte), Mieter (z. B. Lichtverhältnisse und Raumluftqualität) und Eigentümer (Flexibilität der Raumaufteilung, Umnutzungspotenzial etc.) zu beurteilen. Bei der Analyse werden auch einzelfallspezifische Besonderheiten wie beispielsweise spezielle technische Ausstattungsmerkmale berücksichtigt. Aus der Nachhaltigkeitsanalyse werden ggf. auch Verbesserungsmaẞnahmen abgeleitet.

MikrostandortGebäude

8 Kriterien Ebene Mikrostandort:

  • Mobilität
  • Umfeld

21 Kriterien Ebene Gebäude:

  • Energie und Umwelt
  • Komfort und Wohlbefinden
  • Nutzungsqualität und Flexibilität
40 % Gewicht im Mikrostandort/Gebäuderating60 % Gewicht im Mikrostandort/Gebäuderating

 

Ausschlusskriterien

Ausschluss von Mieteraktivitäten in Zusammenhang mit fossiler Energie.

Der Sustainable Europe schließt die Nutzung der Immobilien für Gewinnung, Transport und Verarbeitung fossiler Energieträger aus.

Umsetzung

Bei Ankauf

  • Kein Ankauf, wenn die Immobilie für Gewinnung, Transport und Verarbeitung fossiler Energieträger genutzt wird
  • Erwerb von Gebäuden mit diesen Nutzungen möglich, sofern Einstellung der betreffenden Aktivitäten innerhalb eines Jahres

Bei Abschluss oder Verlängerung von Mietverträgen

  • Kein Abschluss von neuen Mietverträgen oder Vertragsverlängerungen mit Mietern, welche die Immobilie für Gewinnung, Transport und Verarbeitung fossiler Energieträger nutzen

Ausschluss kontroverser Mieterbranchen

Zusätzlich werden Mieter aus kontroversen Branchen ausgeschlossen. Dies betrifft die Branchen Glücksspiel, Kernenergie, Pornographie und Rüstung.

Mieter werden ausgeschlossen, falls mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Der Mieter erzielt ≥ 5 % seines Umsatzes mit den genannten Aktivitäten
  • Der Mieter steht auf der SIPRI-Liste der Top-100-Rüstungsunternehmen
  • Der Mieter steht auf der Ausschlussliste des SVVK (Hersteller kontroverser Waffen)

Umsetzung

Bei Ankauf

  • Kein Ankauf, wenn ausgeschlossene Mieter mehr als 10 % der Miete des Gebäudes ausmachen
  • Erwerb von Gebäuden mit ausgeschlossenen Mietern möglich, sofern der Mietvertrag innerhalb eines Jahres endet

Bei Abschluss oder Verlängerung von Mietverträgen

Keine neuen Mietverträge oder Abschlüsse von Vertragsverlängerungen mit ausgeschlossenen Mietern